Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Beurteilung der Steuerpflicht als Vorfrage, im Falle des noch nicht Vorliegens eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheids der Finanzbehörden.
BMSG 09.04.2003, 128.539/1-6/2003
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG; § 22 EStG 1988; § 23 EStG 1988; § 38 AVG