Art 39 Abs 2 EG; VO 1612/68 ; § 21 AKG; § 53 Abs 1 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit österreichischer Bestimmungen, die das passive Wahlrecht zu den Arbeiterkammern österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.
Art 39 Abs 2 EG; VO 1612/68 ; § 21 AKG; § 53 Abs 1 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit österreichischer Bestimmungen, die das passive Wahlrecht zu den Arbeiterkammern österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.