Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer Entlassung wegen Zuwiderhandeln des Arbeitnehmers im Krankenstand gegen ärztliche Anweisungen, und dem Ersatz von im Zuge der Nachforschung des Arbeitgebers angefallener Detektivkosten.
LG Innsbruck 02.12.2003, 46 Cga 61/03a