Art 2 Abs 1 lit c der EuroBetriebsratsRL 94/45/EG ; Art 4 Abs 1 der EuroBetriebsratsRL 94/45/EG ; Art 11 der EuroBetriebsratsRL 94/45/EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Pflicht der zentralen Leitung eines internationalen Unternehmens nach der EuroBetriebsratsRL ein Auskunftsverlangen des Betriebsrats einer Konzerntochter zu beantworten.