§ 69 ASVG; Art 14 VO 1408/71
Die Entscheidung befasst sich mit sozialversicherungspflichtigen Behandlung einer Urlaubsersatzleistung, wenn der Versicherte nach Beendigung des österreichischen Dienstverhältnisses nach Deutschland zog und dort sozialversicherungspflichtig zu arbeiten begann.