Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der durch Irrtum oder Ortsunkenntnis eingeschlagene Umweg ebenfalls unter UV-Schutz steht.
LG Linz 10.04.2003, 7 Cgs 51/02
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der durch Irrtum oder Ortsunkenntnis eingeschlagene Umweg ebenfalls unter UV-Schutz steht.
LG Linz 10.04.2003, 7 Cgs 51/02
Rechtsgrundlagen: § 175 ASVG