Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der Sekretärin, und mit der Voraussetzung der Unverzüglichkeit des Ausspruchs der Entlassung.
ASG Wien 01.12.2003, 21 Cga 43/03a
Rechtsgrundlagen: § 1 AngG; § 27 AngG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der Sekretärin, und mit der Voraussetzung der Unverzüglichkeit des Ausspruchs der Entlassung.
ASG Wien 01.12.2003, 21 Cga 43/03a
Rechtsgrundlagen: § 1 AngG; § 27 AngG