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Sekretärin, Unverzüglichkeit des Ausspruchs der Entlassung

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2004/112ZASB 2004, 179 Heft 4 v. 1.7.2004

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der Sekretärin, und mit der Voraussetzung der Unverzüglichkeit des Ausspruchs der Entlassung.

ASG Wien 01.12.2003, 21 Cga 43/03a

Rechtsgrundlagen: § 1 AngG; § 27 AngG

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