§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Kriterium der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen für den Kündigungsschutz. Mit Kommentar von Theodor Tomandl.
OGH 07.08.2003, 8 Ob A 48/03x
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Kriterium der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen für den Kündigungsschutz. Mit Kommentar von Theodor Tomandl.
OGH 07.08.2003, 8 Ob A 48/03x