Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Tragung der Auszahlungsgebühren.
ASG Wien 26.03.2002, 33 Cgs 25/03
Rechtsgrundlagen: § 104 Abs 6 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Tragung der Auszahlungsgebühren.
ASG Wien 26.03.2002, 33 Cgs 25/03
Rechtsgrundlagen: § 104 Abs 6 ASVG