Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Überprüfung der Auszahlung zuerkannter Sozialversicherungsleistungen den ordentlichen Gerichten entzogen ist.
OLG Linz 25.03.2003, 11 Rs 132/02
Rechtsgrundlagen: § 65 ASGG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Überprüfung der Auszahlung zuerkannter Sozialversicherungsleistungen den ordentlichen Gerichten entzogen ist.
OLG Linz 25.03.2003, 11 Rs 132/02
Rechtsgrundlagen: § 65 ASGG