Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Vorliegen eines Scheindienstverhältnisses, dessen Ansprüche nicht nach dem IESG gesichert sind.
LG Krems an der Donau 12.03.2003, 7 Cgs 40/02
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 IESG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Vorliegen eines Scheindienstverhältnisses, dessen Ansprüche nicht nach dem IESG gesichert sind.
LG Krems an der Donau 12.03.2003, 7 Cgs 40/02
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 IESG