Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Abänderung der Kündigungstermine durch einen Dienstzettel.
ASG Wien 11.06.2003, 17 Cga 139/02p
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 AngG; § 863 ABGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Abänderung der Kündigungstermine durch einen Dienstzettel.
ASG Wien 11.06.2003, 17 Cga 139/02p
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 AngG; § 863 ABGB