Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Ausnahme "neuer" Selbstständiger von der Pflichtversicherung, die Mitglieder bestimmter gesetzlicher beruflicher Interessenvertretungen sind.
BMSG 12.02.2003, 222.508/2-6/02
Rechtsgrundlagen: § 5 GSVG