Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Parteien eine Vereinbarung über die Fälligkeit von Abfertigungszahlungen zu treffen.
ASG Wien 11.04.2003, 20 Cga 170/02v ua
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 4 AngG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Parteien eine Vereinbarung über die Fälligkeit von Abfertigungszahlungen zu treffen.
ASG Wien 11.04.2003, 20 Cga 170/02v ua
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 4 AngG