§ 131b ASVG; § 151 ASVG; Satzung der BetriebsKK Austria Tabak
Mit dieser Entscheidung stellt der OGH eine Antrag auf Aufhebung der Satzung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak wegen ihrer Regelung über den Kostenzuschuss für die Hauskrankenpflege Schwerstbehinderter.