§ 1014 ABGB; § 1155 ABGB; § 1162b ABGB; NÖ SÄG; § 40 ÄrztG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Tragung der Ausbildungskosten durch den DG, und mit der Anwendbarkeit der Anrechnungsregeln der § 1155 ABGB und § 1162b ABGB. Mit Kommentar von Lukas Stärker.