Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Urlaubsregelung für Bauarbeiter, die nicht nach dem UrlG, sondern nach dem BUAG erfolgt.
ASG Wien 18.02.2003, 32 Cga 93/02h
Rechtsgrundlagen: § 4 BUAG; § 10 UrlG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Urlaubsregelung für Bauarbeiter, die nicht nach dem UrlG, sondern nach dem BUAG erfolgt.
ASG Wien 18.02.2003, 32 Cga 93/02h
Rechtsgrundlagen: § 4 BUAG; § 10 UrlG