Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Einkommens- und Vermögenslage des Versicherten für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit nicht heranzuziehen ist.
OLG Linz 14.05.2002, 12 Rs 81/02
Rechtsgrundlagen: § 133 GSVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Einkommens- und Vermögenslage des Versicherten für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit nicht heranzuziehen ist.
OLG Linz 14.05.2002, 12 Rs 81/02
Rechtsgrundlagen: § 133 GSVG