§ 1 Abs 3 EinstV zum BPGG
Die Entscheidung bestimmt, dass der in der EinstV festgelegte Richtsatz des Betreuungsaufwandes bei vollständiger Inkontinenz auch bei Vorliegen (bloßer) Harninkontinenz anzuwenden ist.
OGH 18.03.2003, 10 Ob S 85/03b
§ 1 Abs 3 EinstV zum BPGG
Die Entscheidung bestimmt, dass der in der EinstV festgelegte Richtsatz des Betreuungsaufwandes bei vollständiger Inkontinenz auch bei Vorliegen (bloßer) Harninkontinenz anzuwenden ist.
OGH 18.03.2003, 10 Ob S 85/03b