Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Wertung der Rückstellung eines Piloten von der Beförderung als Disziplinarmaßnahme, und mit den Voraussetzung für die wirksame Verhängung einer solchen.
ASG Wien 11.11.2002, 35 Cga 74/02m
Rechtsgrundlagen: § 102 ArbVG