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Keine Haftung des AG für arbeitsadäquate Personenschäden

Arbeitsrecht - SozialrechtPosch, KatharinaZASB 2003/124ZASB 2003, 180 Heft 4 v. 1.7.2003

§ 1014 ABGB; § 333 ASVG; § 3 Z 3 EKHG; § 2 Abs 2 KVHG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob die Risikohaftung des § 1014 ABGB analog auf adäquate Personenschäden durch Betrieb eines Kfz angewandt werden kann, oder ob des Dienstgeberhaftungsprivileg des § 333 ASVG zum Zug kommt, das Schmerzensgeldansprüche des AN gegenüber dem AG im konkreten Fall ausschließen würde.

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