Art 49 EG; Art 50 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität einer niederländischen Regelung nach der nur dann eine Kostenerstattung für eine Auslandskrankenbehandlung zusteht, wenn eine Vereinbarung zwischen der zuständigen Krankenkasse und dem Leistungserbringer besteht, und diese Auslandsbehandung vorher bewilligt worden war.