Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Nichterforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einem Verfahren erster Instanz über eine Berufsunfähigkeitspension.
OLG Wien 19.04.2002, 10 Rs 125/02
Rechtsgrundlagen: § 87 Abs 1 ASGG