Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass durch den Rücktritt des DG während des Probemonats kein Ersatzanspruch des Angestellten entsteht.
ASG Wien 17.12.2002, 23 Cga 303/02z
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB; § 31 AngG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass durch den Rücktritt des DG während des Probemonats kein Ersatzanspruch des Angestellten entsteht.
ASG Wien 17.12.2002, 23 Cga 303/02z
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB; § 31 AngG