Art 31 VO 1408/71 /EWG zur sozialen Sicherheit der WanderAN
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der IKA Krankenhausverordnung (griechische Sozialversicherungsanstalt) nach der die Kosten der Spitalsbehandlung im Ausland nur dann getragen werden, wenn die sofortige Behandlung erforderlich war.