§ 82 lit d GewO
Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Unzulässigkeit der Entlassung wegen Diebstahls, da der AN glaubte, ein Recht auf die Wegnahme der Sache zu haben.
OGH 22.01.2001, 9 Ob A 251/02f
§ 82 lit d GewO
Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Unzulässigkeit der Entlassung wegen Diebstahls, da der AN glaubte, ein Recht auf die Wegnahme der Sache zu haben.
OGH 22.01.2001, 9 Ob A 251/02f