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Gutgläubige Wegnahme einer Sache ist kein Diebstahl

Arbeitsrecht - SozialrechtPosch, KatharinaZASB 2003/80ZASB 2003, 125 Heft 3 v. 1.5.2003

§ 82 lit d GewO

Die Entscheidung befasst sich im konkreten Fall mit der Unzulässigkeit der Entlassung wegen Diebstahls, da der AN glaubte, ein Recht auf die Wegnahme der Sache zu haben.

OGH 22.01.2001, 9 Ob A 251/02f

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