Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Kriterien für die zu gewährende Krankenbehandlungsmethode, wenn mehrere zur Auswahl stehen.
ASG Wien 16.04.2002, 17 Cgs 89/01
Rechtsgrundlagen: § 133 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Kriterien für die zu gewährende Krankenbehandlungsmethode, wenn mehrere zur Auswahl stehen.
ASG Wien 16.04.2002, 17 Cgs 89/01
Rechtsgrundlagen: § 133 ASVG