Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Leistungsempfänger bei Rechtsunkenntnis der Vorschriften über die Meldepflicht entschuldigt ist.
OLG Wien 06.07.2001, 10 Rs 224/01
Rechtsgrundlagen: § 2 ASVG; § 40 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Leistungsempfänger bei Rechtsunkenntnis der Vorschriften über die Meldepflicht entschuldigt ist.
OLG Wien 06.07.2001, 10 Rs 224/01
Rechtsgrundlagen: § 2 ASVG; § 40 ASVG