Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Tätigkeit eines Bademeisters weder als Lehrberuf anzusehen ist, noch eine Facharbeiterqualifikation bewirkt.
OLG Wien 22.08.2001, 9 Rs 274/01
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 und 3 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Tätigkeit eines Bademeisters weder als Lehrberuf anzusehen ist, noch eine Facharbeiterqualifikation bewirkt.
OLG Wien 22.08.2001, 9 Rs 274/01
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 und 3 ASVG