Zusammenfassung: Die Entscheidung bejaht die Gleichstellung einer Infektionskrankheit während einer freiwilligen Plasmaspendetätigkeit mit einem Arbeitsunfall.
LG Eisenstadt 18.09.2001, 17 Cgs 312/00
Rechtsgrundlagen: § 176 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bejaht die Gleichstellung einer Infektionskrankheit während einer freiwilligen Plasmaspendetätigkeit mit einem Arbeitsunfall.
LG Eisenstadt 18.09.2001, 17 Cgs 312/00
Rechtsgrundlagen: § 176 ASVG