Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Feststellbarkeit der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit durch einen Vertrauensarzt der Kasse und den Möglichkeiten des Versicherten bei Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch diesen.
LG Salzburg 05.09.2001, 18 Cgs 98/01