Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheingeschäftes.
ASG Wien 05.12.2001, 29 Cga 118/01m
Rechtsgrundlagen: § 916 ABGB
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheingeschäftes.
ASG Wien 05.12.2001, 29 Cga 118/01m
Rechtsgrundlagen: § 916 ABGB