Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Festlegung einer längeren Wartezeit älterer Versicherter für den Anspruch auf Invaliditätspension gerechtfertigt ist.
OLG Wien 25.04.2001, 8 Rs 121/01
Rechtsgrundlagen: § 236 Abs 2 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Festlegung einer längeren Wartezeit älterer Versicherter für den Anspruch auf Invaliditätspension gerechtfertigt ist.
OLG Wien 25.04.2001, 8 Rs 121/01
Rechtsgrundlagen: § 236 Abs 2 ASVG