Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Abgrenzung zwischen persönlichen und sachlichen Weisungen, und mit der Heranziehung der Parteienvereinbarung für die Interpretation hinsichtlich der gewollten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses.
BMSG 19.04.2001, 127.708/1-7/01; BMSG 19.04.2001, 127.471/2-7/01