Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der neuen bäuerlichen Unfallversicherung, und der Frage, wann nebengewerbliche Tätigkeiten dem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden können.
OLG Graz 01.03.2001, 7 Rs 22/01
Rechtsgrundlagen: § 148 BSVG; § 2 Abs 4 GewO 1994