§ 82 lit f GewO
Die Entscheidung befasst sich mit der unberechtigten Entlassung durch den Masseverwalter, da der Irrtum über das Bestehen der Arbeitspflicht im konkreten Fall nicht vorwerfbar war.
OGH 08.05.2002, 9 Ob A 53/02p
§ 82 lit f GewO
Die Entscheidung befasst sich mit der unberechtigten Entlassung durch den Masseverwalter, da der Irrtum über das Bestehen der Arbeitspflicht im konkreten Fall nicht vorwerfbar war.
OGH 08.05.2002, 9 Ob A 53/02p