Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass das BAG zwar keinen ausdrücklichen Entlassungstatbestand wegen Vertrauenswürdigkeit kennt, dieser jedoch aus § 15 Abs 3 lit a BAG, bei Vorliegen von Straftatbeständen, gefolgert werden kann.
LG Innsbruck 17.09.2001, 42 Cga 98/01