Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem SVTr keine Rechtsgrundlage für den Zuspruch von gesetzlichen Prozesskosten besteht.
OLG Graz 25.01.2001, 7 Rs 272/97
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem SVTr keine Rechtsgrundlage für den Zuspruch von gesetzlichen Prozesskosten besteht.
OLG Graz 25.01.2001, 7 Rs 272/97
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