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Umfang der Zahnbehandlung

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 31 Heft 4 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein Mundhygieneprogramm keine medizinisch notwendige Zahnbehandlung und somit nicht ersatzpflichtig ist.

ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 42/00

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