Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein Mundhygieneprogramm keine medizinisch notwendige Zahnbehandlung und somit nicht ersatzpflichtig ist.
ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 42/00
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass ein Mundhygieneprogramm keine medizinisch notwendige Zahnbehandlung und somit nicht ersatzpflichtig ist.
ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 42/00
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