Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für den Kostenersatz für einen festsitzenden Zahnersatz.
ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 91/00
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 2 B-KUVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für den Kostenersatz für einen festsitzenden Zahnersatz.
ASG Wien 06.12.2000, 15 Cgs 91/00
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 2 B-KUVG