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Anerkennung eines Skilehrer-Diploms nur bei Gegenseitigkeit

Arbeitsrecht - SozialrechtJöst, AndreasZASB 2002, 32 Heft 4 v. 1.7.2002

RL 92/51

Die Entscheidung befasst sich mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, das den Beruf des Skilehrers nur bei Gegenseitigkeit anerkennt.

EuGH 16.05.2002, Rs C-142/01 , Kommission der EG/Italienische Republik

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