Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung einer Kündigungserklärung des AG, die undeutlich abgefasst worden war.
OGH 20.02.2002, 9 Ob A 38/02g
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Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung einer Kündigungserklärung des AG, die undeutlich abgefasst worden war.
OGH 20.02.2002, 9 Ob A 38/02g
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