§ 67 Abs 10 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beitragshaftung von Vertretern juristischer Personen. Mit Kommentar von Reinhard Resch.
VwGH 12.12.2000, 98/08/0191 (verstärkter Senat)
§ 67 Abs 10 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beitragshaftung von Vertretern juristischer Personen. Mit Kommentar von Reinhard Resch.
VwGH 12.12.2000, 98/08/0191 (verstärkter Senat)