Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Versicherte nicht verpflichtet ist in erster Linie vom System der Vertragsärzte und Vertragseinrichtungen Gebrauch zu machen.
OLG Wien 13.10.2000, 8 Rs 192/99
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Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Versicherte nicht verpflichtet ist in erster Linie vom System der Vertragsärzte und Vertragseinrichtungen Gebrauch zu machen.
OLG Wien 13.10.2000, 8 Rs 192/99
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