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Beitragspflicht einer freiwilligen Abgangsentschädigung

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 15 Heft 2 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass im Vergleichsweg vereinbarte einmalige freiwillige Abgangsentschädigungen nicht zum versicherungspflichtigen Entgelt gehören.

LG Eisenstadt 14.07.2000, 17 Cgs 158/00

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 ASVG; § 49 Abs 3 Z 7 ASVG

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