Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass mangels Gleichstellungsbestimmungen, der Bezug von Geldleistung wegen Arbeitslosigkeit in einem EWR-Land nicht für die Voraussetzungen der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit nach § 253a ASVG berücksichtigt werden kann.
OLG Linz 20.06.2000, 12 Rs 115/00