Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen einer betrieblichen Tätigkeit und einer privaten Tätigkeit, als Kriterium für die Versicherungspflicht Selbstständiger.
BMAGS 29.03.2000, 122.030/1-7/99
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG; § 4 Abs 4 ASVG