Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Rückforderung von Leistungen, wenn der Pensionsberechtigte nicht über die Notwendigkeit der Meldung des Einbringens des Pensionsantrages belehrt wurde.
OLG Wien 27.03.2000, 10 Rs 48/00
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 GSVG