Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nur bei vorheriger Arbeitsfähigkeit vorliegen kann.
LG Korneuburg 15.05.2000, 34 Cgs 309/99
Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nur bei vorheriger Arbeitsfähigkeit vorliegen kann.
LG Korneuburg 15.05.2000, 34 Cgs 309/99
Rechtsgrundlagen: § 120 Abs 1 ASVG