Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Anwendungsbereich des Art 119 EGV, und den sich daraus ergebenden Ansprüchen.
EuGH 09.10.2001, Pensionskasse für die Angestellten der Barmer Ersatzkasse V.V.a.G./Hans Menauer
Rechtsgrundlagen: Art 119 EGV